Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Treuhandly GmbH · Stand: Februar 2026
1. Geltungsbereich und Rangordnung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche Treuhandly für ihre Auftraggeber (nachfolgend «Kunde») erbringt.
1.2 Die individuelle Auftragsbestätigung bzw. der Mandatsvertrag, ausdrücklich einbezogene Anhänge und Vollmachten, diese AGB sowie die Datenschutzerklärung bilden die Vertragsgrundlage.
1.3 Individuelle Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung oder im Mandatsvertrag gehen diesen AGB vor. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangordnung: (1) Mandatsvertrag / individuelle Auftragsbestätigung, (2) ausdrücklich einbezogene Anhänge und Vollmachten, (3) diese AGB, (4) Datenschutzerklärung.
1.4 Allgemeine Geschäfts-, Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern Treuhandly ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Definitionen
2.1 Kunde / Auftraggeber: Die natürliche oder juristische Person bzw. Personengesellschaft, welche Treuhandly beauftragt.
2.2 Unterlagen und Informationen des Kunden: Sämtliche Dokumente, Daten, Belege, Auskünfte, Zugänge, Passwörter (soweit erforderlich), Vollmachten, Verträge, Kontoauszüge, Auswertungen, Exportdaten sowie sonstige Informationen aus dem Herrschafts- und Einflussbereich des Kunden, welche zur ordnungsgemässen Leistungserbringung notwendig oder zweckmässig sind.
2.3 Arbeitsergebnisse: Von Treuhandly im Rahmen des Auftrags erstellte Ergebnisse, z.B. Auswertungen, Buchhaltungsreports, MWST-Abrechnungen, Steuererklärungen, Jahresrechnungen, Lohnabrechnungen, Behördenschreiben, Eingaben, Berechnungen, Zusammenstellungen, Präsentationen, Berichte und Empfehlungen.
2.4 Zwischenergebnisse / Entwürfe: Vorläufige Fassungen, Drafts, Arbeitsstände oder mündliche Auskünfte, die noch Änderungen unterliegen können.
2.5 Elektronische Lösungen: Kommunikations- und Datenplattformen wie E-Mail, Cloud-Speicher, Sharing-Plattformen, Kollaborations- und Kommunikationsdienste, Portale von Behörden, Buchhaltungssoftware, Zeiterfassungssysteme, digitale Signatur-Tools und KI-gestützte Systeme.
3. Vertragsschluss, Offerten, Beginn der Leistung, Fristen
3.1 Vertragsgegenstand sind die im Einzelfall vereinbarten Leistungen. Das Vertragsverhältnis kommt mit Unterzeichnung oder Zustellung der Auftragsbestätigung oder – sofern keine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt – spätestens mit der für den Kunden erkennbaren erstmaligen Leistungserbringung durch Treuhandly zustande.
3.2 Allfällige vorgängige Offerten von Treuhandly sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie werden erst durch eine Auftragsbestätigung, einen Mandatsvertrag oder durch Leistungsaufnahme rechtsverbindlich.
3.3 Der Kunde hat die Auftragsbestätigung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und allfällige Beanstandungen oder Abweichungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
3.4 Treuhandly ist für die Leistungserbringung eine angemessene Bearbeitungszeit einzuräumen. Terminangaben sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesichert wurden.
3.5 Die Einhaltung von Terminen setzt voraus, dass der Kunde sämtliche Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellt und erforderliche Freigaben unverzüglich erteilt. Verzögerungen infolge fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Treuhandly; Termine verlängern sich angemessen.
3.6 Soweit im Einzelfall relevant, insbesondere bei steuerlichen und behördlichen Fristen, beginnt die Bearbeitung grundsätzlich erst, sobald vereinbarte Vorschüsse/Startzahlungen eingegangen sind und Treuhandly alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig vorliegen.
4. Leistungsgrundsätze und Umfang der Dienstleistungen
4.1 Treuhandly erbringt Treuhand-, Buchhaltungs-, Steuer-, MWST-, Lohn- und betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen gemäss Auftrag und den jeweils anwendbaren gesetzlichen sowie berufsüblichen Sorgfaltsanforderungen.
4.2 Treuhandly schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden, jedoch keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere übernimmt Treuhandly keine Gewährleistung oder Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, die Genehmigung von Anträgen durch Behörden, steuerliche Veranlagungsentscheide, die tatsächliche Anerkennung von Steuerpositionen oder die Einhaltung von Fristen, soweit diese aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden nicht eingehalten werden können.
4.3 Aussagen, Prognosen, Empfehlungen oder Einschätzungen stellen keine Zusicherung dar, ausser sie werden ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet.
4.4 Arbeitsergebnisse sind erst verbindlich, wenn sie rechtsgültig unterzeichnet, ausdrücklich als final freigegeben oder aus den Umständen eindeutig erkennbar endgültig sind. Zwischenergebnisse/Entwürfe sind nicht verbindlich und können von finalen Arbeitsergebnissen abweichen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden (wesentlich)
5.1 Der Kunde übermittelt Treuhandly alle zur ordnungsgemässen Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen unaufgefordert, frühzeitig, vollständig, richtig und in zweckmässiger Form.
5.2 Der Kunde bestätigt, dass sämtliche Unterlagen und Informationen vollständig und richtig sind. Umfang und Intensität einer Vollständigkeits-, Plausibilitäts- oder Detailprüfung durch Treuhandly richten sich nach dem individuell vereinbarten Servicemodell und Leistungsumfang. Eine Stichprobenprüfung stellt keine vollständige Prüfung sämtlicher Geschäftsvorfälle oder Unterlagen dar.
5.3 Bei widersprüchlichen, unklaren oder offensichtlich unvollständigen Unterlagen/Anweisungen ist Treuhandly berechtigt, die Leistungserbringung aufzuschieben, bis der Kunde eine Klarstellung vorgenommen hat. Daraus entstehende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten von Treuhandly.
5.4 Der Kunde informiert Treuhandly zeitgerecht und laufend über alle Geschäftsvorfälle, Vorgänge und Umstände, die für die Leistungserbringung relevant sind, insbesondere Änderungen bei Gesellschaftsstruktur, Bankverbindungen, Zahlungsflüssen, Personal, ausländischen Aktivitäten, E-Commerce-Setups, Lager/Fulfillment, Umsatzschwellen und MWST-Sachverhalten.
5.5 Der Kunde ist verantwortlich für die materielle Richtigkeit seiner Geschäftsvorfälle, vollständige Belegführung, interne Kontrollen und Zahlungsfreigaben sowie für die rechtzeitige Mitteilung ausserordentlicher Sachverhalte. Treuhandly übernimmt keine Gesamtverantwortung für die Organisation des Kunden.
5.6 Zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender Mitwirkung, insbesondere fehlender oder nicht zuordenbarer Belege, fehlender Auskünfte trotz Rückfrage, mehrfach eingereichter Unterlagen, verspäteter Zulieferung oder sonstiger aussergewöhnlicher Aufbereitungs- und Koordinationsarbeiten, kann nach vorgängiger Information gemäss vereinbartem Stundensatz verrechnet werden.
5.7 Sofern der Kunde Treuhandly Personendaten Dritter übergibt, stellt der Kunde sicher, dass die Bekanntgabe und Bearbeitung datenschutzkonform erfolgt und betroffene Personen, soweit erforderlich, angemessen informiert wurden.
6. Vollmachten und Vertretung gegenüber Behörden und Dritten
6.1 Soweit erforderlich, erteilt der Kunde Treuhandly die notwendigen Vollmachten, insbesondere für Steuer-, MWST-, AHV-/Sozialversicherungs-, Handelsregister- oder vergleichbare administrative Angelegenheiten sowie erforderliche Portalzugriffe.
6.2 Treuhandly ist befugt, im Rahmen des vereinbarten Mandats und einer entsprechenden Vollmacht Auskünfte bei den für die Mandatserfüllung erforderlichen Behörden, Versicherungen, Banken und sonstigen Stellen einzuholen sowie Unterlagen einzureichen und entgegenzunehmen.
6.3 Die Vertretungsbefugnis beschränkt sich auf das vereinbarte Mandat und die hierfür erforderlichen Handlungen. Eine gerichtliche Rechtsvertretung oder die Begründung ausserhalb des Mandats liegender rechtsgeschäftlicher Verpflichtungen ist nur umfasst, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
6.4 Übermittelt Treuhandly im Namen des Kunden Daten an Behörden oder Dritte, bleibt der Kunde – soweit Inhalte auf Kundenangaben beruhen – für deren materielle Richtigkeit verantwortlich.
7. Nutzung elektronischer Lösungen, Kommunikation, Cloud und KI
7.1 Treuhandly kann für Vertragsschluss, Leistungserbringung und Kommunikation elektronische Lösungen einsetzen und hierfür geeignete Drittanbieter nutzen.
7.2 Der Kunde stimmt der elektronischen Kommunikation und dem digitalen Datenaustausch grundsätzlich zu. Elektronische Kommunikation kann Sicherheitsrisiken bergen. Erwartet der Kunde besondere Sicherheitsmassnahmen, hat er Treuhandly vorgängig zu informieren.
7.3 Treuhandly darf für die Kommunikation mit dem Kunden oder mit Dritten in Angelegenheiten des Kunden elektronische Kommunikationsmittel auch ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einsetzen, insbesondere E-Mail und – sofern zweckmässig – Messenger-Dienste wie WhatsApp. Wünscht der Kunde dies nicht, teilt er Treuhandly dies mit.
7.4 Treuhandly kann zur Unterstützung der Leistungserbringung geeignete Cloud-, Software- und KI-gestützte Systeme einsetzen. KI kann insbesondere für Belegerfassung, Strukturierung, Datenaufbereitung, Kontierungsvorschläge, Abstimmungen und Entwürfe eingesetzt werden. Fachlich relevante Ergebnisse und Einreichungen gegenüber Behörden werden von Treuhandly geprüft und nicht ausschliesslich automatisiert vorgenommen.
7.5 Treuhandly trifft angemessene technische, organisatorische und vertragliche Massnahmen zum Schutz der bearbeiteten Daten und berücksichtigt bei Auswahl und Einsatz von Dienstleistern die anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen.
7.6 Treuhandly übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für Verzögerungen oder Ausfälle elektronischer Lösungen, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen. Termine verlängern sich angemessen.
8. Beizug Dritter / Substitution
8.1 Treuhandly ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeitende, externe Dienstleister und Spezialisten beizuziehen. Diese werden, soweit erforderlich, zur Vertraulichkeit und Einhaltung der anwendbaren Datenschutzanforderungen verpflichtet.
8.2 Treuhandly bleibt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und des Auftrags für die sorgfältige Leistungserbringung verantwortlich.
9. Verschwiegenheit
9.1 Treuhandly ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, die Treuhandly im Rahmen der Kundenbeziehung erhält, Stillschweigen zu bewahren.
9.2 Ausgenommen ist eine Weitergabe, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich oder zulässig ist, an beigezogene Dritte mit angemessenen Vertraulichkeitspflichten erfolgt, aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anordnung verlangt wird oder der Erfüllung gesetzlicher Melde- oder Offenlegungspflichten dient.
9.3 Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
9.4 Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung als Referenz, z.B. auf Website oder Social Media, ist nur mit vorgängiger Zustimmung des Kunden gestattet.
10. Immaterialgüterrechte und Nutzung von Arbeitsergebnissen
10.1 Sämtliche Rechte, einschliesslich Immaterialgüterrechte, an Know-how, Methoden, Vorlagen, Checklisten, Tools, Arbeitspapieren und internen Arbeitsmitteln von Treuhandly verbleiben bei Treuhandly.
10.2 Arbeitsergebnisse (exkl. Know-how) dürfen vom Kunden für eigene Zwecke im Rahmen des Mandats genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
10.3 Der Kunde darf Arbeitsergebnisse mit Beweis- oder Deklarationswert nicht ohne Zustimmung von Treuhandly verfälschen oder in irreführender Weise verändern. Änderungen ohne Zustimmung erfolgen auf eigenes Risiko.
10.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Zwischenergebnissen, Entwürfen oder internen Arbeitspapieren, sofern nicht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
11. Honorar, Auslagen, Kostenschätzungen, Vorschüsse und Preisänderungen
11.1 Das Honorar wird im Mandatsvertrag, in der Auftragsbestätigung oder in einer individuellen Offerte festgelegt. Sofern nichts geregelt ist, basiert das Honorar auf den üblichen Stundensätzen von Treuhandly und dem effektiven Zeitaufwand.
11.2 Reisezeiten gelten als Arbeitszeit, soweit sie für die Leistungserbringung erforderlich sind.
11.3 Neben dem Honorar hat Treuhandly Anspruch auf Erstattung erforderlicher Auslagen, Gebühren und vereinbarter Fremdkosten.
11.4 Pauschal- oder Fixpreisvereinbarungen decken nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen ab. Mehraufwand oder Zusatzleistungen werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet.
11.5 Kostenschätzungen beruhen auf den anfänglich zur Verfügung gestellten Informationen und sind nicht verbindlich, sofern kein verbindliches Kostendach oder Fixpreis schriftlich vereinbart wurde.
11.6 Treuhandly ist berechtigt, angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen zu verlangen sowie Zwischenrechnungen zu stellen und die weitere Leistungserbringung von deren Zahlung abhängig zu machen.
11.7 Allgemeine Preisänderungen von Treuhandly werden für laufende Dauermandate mindestens drei Monate im Voraus angekündigt und gelten grundsätzlich ab Beginn des nächsten Vertragsjahres. Erhöht Treuhandly die allgemeinen Paket- oder Stundenpreise für ein laufendes Dauermandat um mehr als 10 %, kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen seit Mitteilung auf das Ende des laufenden Vertragsjahres kündigen.
11.8 Änderungen der individuellen Monatspauschale aufgrund veränderter Bemessungsgrundlagen – insbesondere Umsatz-/Buchungsvolumen, Rechtsform, Mitarbeitende, zusätzliche Module oder Paketwechsel – gelten nicht als allgemeine Preiserhöhung und richten sich nach dem Mandatsvertrag.
12. Zahlungsbedingungen, Verzug, Leistungsverweigerung, Zurückbehaltungsrecht
12.1 Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung in Verzug, soweit gesetzlich zulässig.
12.2 Ab Verfalltag schuldet der Kunde Verzugszinsen von 5 % p.a., soweit zulässig. Treuhandly ist berechtigt, angemessene Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen.
12.3 Bei Zahlungsverzug ist Treuhandly nach vorgängiger Information berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise zu sistieren. Treuhandly gerät dadurch nicht in Verzug; vereinbarte Termine verlängern sich angemessen.
12.4 Treuhandly ist – soweit gesetzlich zulässig – berechtigt, Arbeitsergebnisse und Unterlagen zurückzubehalten, bis fällige Forderungen beglichen sind. Zwingende Herausgabe-, Mitwirkungs- und Behördenpflichten bleiben vorbehalten.
12.5 Mehrere Kunden haften gegenüber Treuhandly solidarisch, sofern sie gemeinsam Auftraggeber sind.
13. Beanstandungen / Rügepflicht / Nachbesserung
13.1 Beanstandungen bezüglich der Leistungserbringung sind vom Kunden nach Kenntnis möglichst umgehend schriftlich mitzuteilen.
13.2 Treuhandly ist, soweit sachgerecht, eine angemessene Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
13.3 Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
14. Haftung
14.1 Treuhandly haftet gegenüber dem Kunden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit im gesetzlichen Umfang.
14.2 In allen anderen Fällen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf maximal die Höhe (100 %) des Honorars beschränkt, welches Treuhandly dem Kunden für Leistungen im betreffenden Mandat in den 12 Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis in Rechnung gestellt hat. Besteht das Mandat seit weniger als 12 Monaten, ist das bis zum haftungsbegründenden Ereignis in Rechnung gestellte Honorar massgebend. Bei Einzelaufträgen beschränkt sich die Haftung auf maximal die doppelte Höhe des für den betreffenden Einzelauftrag vereinbarten Honorars.
14.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn sowie für indirekte, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
14.4 Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, insbesondere durch Verletzung von Mitwirkungspflichten, verspätete/unvollständige Unterlagen, fehlende Freigaben oder fehlerhafte Angaben, reduziert sich die Haftung von Treuhandly im entsprechenden Umfang.
14.5 Treuhandly übernimmt keine Haftung für behördliche Ermessensentscheide, Gesetzesänderungen oder Verzögerungen bzw. Schäden aufgrund von Ausfällen/Fehlfunktionen von Drittanbietern, soweit Treuhandly diese nicht schuldhaft verursacht hat.
15. Höhere Gewalt
15.1 Bei höherer Gewalt, d.h. Ereignissen ausserhalb der zumutbaren Kontrolle der Parteien, insbesondere Naturereignissen, Krieg, Streik, Pandemien, längeren Ausfällen von IT-/Cloud-Infrastruktur oder behördlichen Massnahmen, ist die betroffene Partei für Dauer und Umfang der Behinderung von ihren Leistungspflichten befreit und nicht schadenersatzpflichtig.
15.2 Nach Wegfall der höheren Gewalt werden die vertraglichen Pflichten wieder aufgenommen. Dauert die höhere Gewalt über längere Zeit an, können die Parteien eine angemessene Lösung vereinbaren oder das Vertragsverhältnis im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten beenden.
16. Besondere Bestimmungen für Steuerdienstleistungen
16.1 Die vollständige und wahrheitsgetreue Deklaration von Einkommen, Vermögen und sämtlichen relevanten Sachverhalten liegt in der Verantwortung des Kunden.
16.2 Treuhandly erstellt Steuererklärungen und Eingaben auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen. Für nicht deklarierte oder falsch deklarierte Sachverhalte aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Kundenangaben übernimmt Treuhandly keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
16.3 Die Einhaltung gesetzlicher Fristen setzt die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus. Bei verspäteter oder unvollständiger Lieferung kann Treuhandly die fristgerechte Einreichung nicht garantieren.
17. Besondere Bestimmungen für Treuhanddienstleistungen / Kundenbuchhaltungen
17.1 Treuhandly führt grundsätzlich keine Abschlussprüfung (Revision) oder Review nach Prüfungsstandards durch, ausser dies ist ausdrücklich als eigener Prüfauftrag vereinbart.
17.2 Treuhandly verarbeitet die vom Kunden gelieferten Informationen im Rahmen des individuell vereinbarten Servicemodells. Umfang und Intensität von Vollständigkeits-, Plausibilitäts- und Detailprüfungen richten sich nach dem ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang. Eine Stichprobenprüfung ist keine vollständige Prüfung.
17.3 Die Buchhaltung und daraus abgeleitete Auswertungen basieren auf den Angaben und Unterlagen des Kunden. Der Kunde bleibt verantwortlich für die materielle Richtigkeit der Geschäftsvorfälle, vollständige Belegführung, interne Freigaben und Zahlungsfreigaben sowie die rechtzeitige Information über ausserordentliche Sachverhalte, z.B. Darlehen, Privatanteile, ausländische Umsätze oder Subventionen.
18. Vertragsdauer, Kündigung und Folgen
18.1 Vertragsdauer, Mindestvertragsdauer und ordentliche Kündigungsfristen richten sich nach dem Mandatsvertrag bzw. der individuellen Auftragsbestätigung.
18.2 Unabhängig von einer vereinbarten festen Dauer oder Mindestvertragsdauer bleibt das zwingende Recht beider Parteien zur jederzeitigen Beendigung eines dem Auftragsrecht unterstehenden Vertragsverhältnisses gemäss Art. 404 OR vorbehalten.
18.3 Erfolgt eine Beendigung zur Unzeit, richtet sich ein allfälliger Schadenersatz nach Art. 404 Abs. 2 OR.
18.4 Im Falle einer Beendigung sind die bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen und angefallenen Auslagen zu vergüten. Erforderliche Infrastruktur-, Export-, Archivierungs-, Übergabe- und Abschlussarbeiten können nach Aufwand verrechnet werden.
18.5 Treuhandly kann aus wichtigem Grund Leistungen sistieren oder das Vertragsverhältnis beenden, insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, wiederholter Verletzung wesentlicher Mitwirkungspflichten, Insolvenz oder nachhaltiger Störung des Vertrauensverhältnisses. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
19. Unterlagen, Daten, Aufbewahrung, Übergabe
19.1 Bei Beendigung des Auftrags hat der Kunde grundsätzlich Anspruch auf Rückgabe seiner Unterlagen und Informationen, soweit sie sich infolge der Leistungserbringung bei Treuhandly befinden. Die Rückgabe kann in digitaler Form erfolgen.
19.2 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten. Treuhandly ist zur Dokumentation der Leistungserbringung und Erfüllung eigener Pflichten berechtigt, Kopien von Unterlagen aufzubewahren.
19.3 Ohne spezifischen Auftrag trifft Treuhandly keine allgemeine Pflicht, sämtliche Geschäftsdokumente des Kunden zu archivieren oder die für dessen Geschäftstätigkeit erforderlichen Dokumente vollständig zu erstellen und zu prüfen. Der Kunde bleibt für Archivierung und Vollständigkeit seiner Originalunterlagen verantwortlich.
19.4 Zusätzlicher Aufwand für Datenexport, Wiederherstellung, Aufbereitung oder erneute Bereitstellung kann nach dem vereinbarten Stundensatz verrechnet werden.
20. Datenschutz
20.1 Treuhandly verpflichtet sich, Personendaten in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Schweizer Datenschutzrecht und – soweit anwendbar – weiteren Datenschutzvorschriften zu bearbeiten. Die Datenschutzerklärung von Treuhandly bildet integrierenden Bestandteil der Vertragsgrundlage.
20.2 Soweit Treuhandly Personendaten ausschliesslich im Auftrag des Kunden bearbeitet, erfolgt die Bearbeitung nach den gesetzlichen Regeln zur Auftragsbearbeitung. Soweit Treuhandly Personendaten für eigene Zwecke bearbeitet, insbesondere zur Mandatsverwaltung, Rechnungsstellung, Erfüllung eigener gesetzlicher Pflichten oder Wahrung eigener berechtigter Interessen, handelt Treuhandly in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit.
20.3 Übergibt der Kunde Treuhandly Personendaten Dritter, stellt er sicher, dass diese gesetzeskonform beschafft und bekanntgegeben wurden und die betroffenen Personen, soweit erforderlich, informiert wurden.
20.4 Einzelheiten zur Datenbearbeitung, zu eingesetzten Kategorien von Dienstleistern, Auslandbekanntgaben, Aufbewahrung, Datensicherheit und Betroffenenrechten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Treuhandly.
21. Änderungen der AGB
21.1 Für neue Aufträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen AGB.
21.2 Änderungen dieser AGB für laufende Mandate werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt. Wesentliche Änderungen, welche Rechte oder Pflichten des Kunden nachteilig verändern, werden nur im Rahmen des anwendbaren Rechts und der individuellen Vertragsvereinbarung wirksam.
21.3 Individuelle Vereinbarungen im Mandatsvertrag bzw. in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB stets vor.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
22.1 Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Treuhandly und dem Kunden unterstehen schweizerischem Recht, insbesondere den Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts.
22.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Treuhandly GmbH. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.