Treuhandly GmbH (nachfolgend „Treuhandly“)
Stand: Februar 2026
1. Geltungsbereich und Rangordnung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche Treuhandly für ihre Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) erbringt.
1.2 Die schriftliche Auftragsbestätigung von Treuhandly (einschliesslich per E-Mail) sowie diese AGB bilden die Vertragsgrundlage. Sofern ausnahmsweise keine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt, gelten diese AGB ergänzend zum mündlich oder konkludent abgeschlossenen Vertrag.
1.3 Treuhandly kann in der Auftragsbestätigung von diesen AGB abweichende Regelungen treffen. Solche abweichenden Regelungen gehen diesen AGB vor.
1.4 Die Anwendung allgemeiner Geschäfts-, Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen, selbst wenn der Kunde in seiner Korrespondenz auf solche Bedingungen verweist oder Treuhandly diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Definitionen
2.1 Kunde / Auftraggeber: Die natürliche oder juristische Person bzw. Personengesellschaft, welche Treuhandly beauftragt.
2.2 Unterlagen und Informationen des Kunden: Sämtliche Dokumente, Daten, Belege, Auskünfte, Zugänge, Passwörter (soweit erforderlich), Vollmachten, Verträge, Kontoauszüge, Auswertungen, Exportdaten sowie sonstige Informationen aus dem Herrschafts- und Einflussbereich des Kunden, welche zur ordnungsgemässen Leistungserbringung notwendig oder zweckmässig sind.
2.3 Arbeitsergebnisse: Von Treuhandly im Rahmen des Auftrags erstellte Ergebnisse (z.B. Auswertungen, Buchhaltungsreports, MWST-Abrechnungen, Steuererklärungen, Jahresrechnungen, Lohnabrechnungen, Behördenschreiben, Eingaben, Berechnungen, Zusammenstellungen, Präsentationen, Berichte, Empfehlungen, etc.).
2.4 Zwischenergebnisse / Entwürfe: Vorläufige Fassungen, Drafts, „Entwürfe“, Arbeitsstände oder mündliche Auskünfte, die noch Änderungen unterliegen können.
2.5 Elektronische Lösungen: Kommunikations- und Datenplattformen wie E-Mail, Cloud-Speicher, Sharing-Plattformen, Kollaborations- und Kommunikationsdienste, Portale von Behörden, Buchhaltungssoftware, Zeiterfassungssysteme, digitale Signatur-Tools, etc.
3. Vertragsschluss, Offerten, Beginn der Leistung, Fristen
3.1 Vertragsgegenstand sind die im Einzelfall in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zustellung der Auftragsbestätigung oder – sofern keine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt – spätestens mit der für den Kunden erkennbaren erstmaligen Leistungserbringung durch Treuhandly zustande.
3.2 Allfällige vorgängige Offerten von Treuhandly sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie werden erst durch eine Auftragsbestätigung oder durch Leistungsaufnahme rechtsverbindlich.
3.3 Der Kunde hat die Auftragsbestätigung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und allfällige Beanstandungen oder Abweichungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Auftragsbestätigung als genehmigt.
3.4 Treuhandly ist für die Leistungserbringung eine angemessene Bearbeitungszeit einzuräumen. Terminangaben sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesichert wurden.
3.5 Die Einhaltung von (auch verbindlich zugesicherten) Terminen setzt voraus, dass der Kunde sämtliche Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellt und erforderliche Freigaben unverzüglich erteilt. Verzögerungen infolge fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Treuhandly; Termine verlängern sich angemessen.
3.6 Fristenlauf / Start der Bearbeitung: Soweit im Einzelfall relevant (insbesondere bei steuerlichen und behördlichen Fristen), beginnt die Bearbeitung bzw. der Fristenlauf für die Leistungserbringung grundsätzlich erst, sobald (i) vereinbarte Vorschüsse/Startzahlungen eingegangen sind und (ii) Treuhandly alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig vorliegen.
4. Leistungsgrundsätze und Umfang der Dienstleistungen
4.1 Treuhandly erbringt Treuhand-, Buchhaltungs-, Steuer-, MWST-, Lohn- und betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen gemäss Auftrag und den jeweils anwendbaren Berufs-/Branchenstandards.
4.2 Treuhandly schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden, jedoch keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere übernimmt Treuhandly keine Gewährleistung oder Garantie für:
die Erzielung bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse, die Genehmigung von Anträgen durch Behörden, steuerliche Veranlagungsentscheide, die tatsächliche Anerkennung von Steuerpositionen, die Einhaltung von Fristen, soweit diese aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden nicht eingehalten werden können.
4.3 Aussagen, Prognosen, Empfehlungen oder Einschätzungen stellen keine Zusicherung dar, ausser sie werden ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet.
4.4 Arbeitsergebnisse sind erst verbindlich, wenn sie rechtsgültig unterzeichnet, ausdrücklich als final freigegeben oder aus den Umständen eindeutig erkennbar endgültig sind. Zwischenergebnisse/Entwürfe sind nicht verbindlich und können erheblich von finalen Arbeitsergebnissen abweichen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden (wesentlich)
5.1 Der Kunde übermittelt Treuhandly alle zur ordnungsgemässen Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen unaufgefordert, frühzeitig, vollständig, richtig und in zweckmässiger Form.
5.2 Der Kunde bestätigt, dass sämtliche Unterlagen und Informationen vollständig und richtig sind. Treuhandly ist nicht verpflichtet, Unterlagen, Informationen und Anweisungen des Kunden auf Vollständigkeit oder Richtigkeit zu prüfen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5.3 Bei widersprüchlichen, unklaren oder offensichtlich unvollständigen Unterlagen/Anweisungen ist Treuhandly berechtigt (aber nicht verpflichtet), die Leistungserbringung aufzuschieben, bis der Kunde eine Klarstellung vorgenommen hat. Daraus entstehende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten von Treuhandly.
5.4 Der Kunde informiert Treuhandly zeitgerecht und laufend über alle Geschäftsvorfälle, Vorgänge und Umstände, die Treuhandly für die Leistungserbringung kennen muss (insbesondere Änderungen bei Gesellschaftsstruktur, Bankverbindungen, Zahlungsflüssen, Personal, ausländischen Aktivitäten, E-Commerce-Setups, Lager/ Fulfillment, Umsatzschwellen, MWST-Sachverhalten, etc.).
5.5 Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Pflichten (insb. ordnungsgemässe Buchführung und Aufbewahrung, fristgerechte Einreichungen, interne Kontrollen, Zahlungsfreigaben). Treuhandly unterstützt im Rahmen des Auftrags, übernimmt jedoch keine Gesamtverantwortung für die Organisation des Kunden.
5.6 Sofern der Kunde Treuhandly Personendaten Dritter (z.B. Mitarbeitende) übergibt, stellt der Kunde sicher, dass diese Personen informiert wurden und – soweit erforderlich – eingewilligt haben.
6. Vollmachten und Vertretung gegenüber Behörden und Dritten
6.1 Soweit erforderlich, erteilt der Kunde Treuhandly die notwendigen Vollmachten (z.B. Steuer-, MWST-, AHV/Sozialversicherungs-, Handelsregister- oder Bankvollmachten sowie Portalzugriffe).
6.2 Treuhandly ist befugt, im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Kunden Auskünfte von Bank- und bankähnlichen Institutionen, Steuerbehörden, Sozialversicherungen, Versicherungsgesellschaften, Betreibungs- und Konkursämtern, Handelsregisterämtern und dergleichen einzuholen, sofern dies zur sorgfältigen Leistungserbringung erforderlich ist und/oder eine Vollmacht vorliegt.
6.3 Übermittelt Treuhandly im Namen des Kunden Daten an Behörden oder Dritte, bleibt der Kunde – soweit Inhalte auf Kundenangaben beruhen – für deren materielle Richtigkeit verantwortlich.
7. Nutzung elektronischer Lösungen, Kommunikation, WhatsApp
7.1 Treuhandly kann für Vertragsschluss, Leistungserbringung und Kommunikation elektronische Lösungen einsetzen. Treuhandly ist berechtigt, hierfür auch Drittanbieter zu nutzen.
7.2 Der Kunde stimmt der elektronischen Kommunikation und dem digitalen Datenaustausch grundsätzlich zu. Der Kunde ist sich bewusst, dass elektronische Kommunikation Sicherheitsrisiken bergen kann (z.B. Abfangen, Verlust, Verzögerungen, Manipulation).
7.3 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Treuhandly für die Kommunikation mit dem Kunden oder mit Dritten in Angelegenheiten des Kunden elektronische Kommunikationsmittel auch ohne Verschlüsselung (z.B. E-Mail) einsetzen kann. Erwartet der Kunde besondere Sicherheitsmassnahmen (z.B. verschlüsselte Übermittlung), hat er Treuhandly vorgängig zu informieren.
7.4 Treuhandly übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keine Gewährleistung und Haftung für die reibungslose Nutzung elektronischer Lösungen, welche durch Drittanbieter betrieben werden. Bei Ausfällen/Fehlfunktionen solcher Lösungen haftet Treuhandly nicht für Verzögerungen; Termine verlängern sich angemessen.
7.5 WhatsApp / Messenger: Der Kunde ist damit einverstanden, dass Treuhandly – sofern zweckmässig und im Rahmen des Mandats – auch über Messenger-Dienste (insbesondere WhatsApp) mit dem Kunden kommunizieren darf. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei der Nutzung solcher Dienste Daten über Systeme des jeweiligen Anbieters verarbeitet werden können. Wenn der Kunde dies nicht wünscht, hat er Treuhandly entsprechend zu informieren.
8. Beizug Dritter / Substitution
8.1 Treuhandly ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte beizuziehen (z.B. IT-Dienstleister, Softwareanbieter, Spezialisten). Dritte werden – soweit erforderlich – zur Vertraulichkeit verpflichtet.
8.2 Treuhandly bleibt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und des Auftrags für die sorgfältige Leistungserbringung verantwortlich.
9. Verschwiegenheit
9.1 Treuhandly ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, die Treuhandly im Rahmen der Kundenbeziehung erhält, Stillschweigen zu bewahren.
9.2 Ausgenommen von der Verschwiegenheitspflicht ist die Weitergabe von Informationen:
zur Wahrung berechtigter Interessen des Kunden und/oder von Treuhandly, an beigezogene Dritte, soweit diese gleichwertig zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anordnung, zur Erfüllung gesetzlicher Melde- oder Offenlegungspflichten.
9.3 Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
9.4 Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung als Referenz (z.B. auf Website, Social Media) ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Kunden gestattet.
10. Immaterialgüterrechte und Nutzung von Arbeitsergebnissen
10.1 Sämtliche Rechte, einschliesslich Immaterialgüterrechte, an Know-how, Methoden, Vorlagen, Checklisten, Tools, Arbeitspapieren und internen Arbeitsmitteln von Treuhandly verbleiben bei Treuhandly.
10.2 Arbeitsergebnisse (exkl. Know-how) dürfen vom Kunden für eigene Zwecke im Rahmen des Mandats genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
10.3 Der Kunde darf Arbeitsergebnisse, insbesondere solche mit Beweiswert oder solche, die Behörden vorzulegen sind (z.B. Jahresrechnung, Steuererklärung, MWST-Abrechnung), nicht verändern oder verfälschen. Änderungen ohne Zustimmung von Treuhandly erfolgen auf eigenes Risiko. Der Kunde hält Treuhandly vollumfänglich schadlos, falls Ansprüche Dritter aus unzulässigen Änderungen entstehen.
10.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Zwischenergebnissen, Entwürfen oder internen Arbeitspapieren (z.B. Arbeitsnotizen, Checklisten, interne Berechnungsblätter, interne Abstimm-/Kontrolllisten), sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
11. Honorar, Auslagen, Kostenschätzungen, Vorschüsse
11.1 Das Honorar wird in der Auftragsbestätigung festgelegt. Sofern nicht geregelt, basiert das Honorar auf den üblichen Stundensätzen von Treuhandly und dem effektiven Zeitaufwand.
11.2 Reisezeiten gelten als Arbeitszeit, soweit sie für die Leistungserbringung erforderlich sind.
11.3 Neben dem Honorar hat Treuhandly Anspruch auf Erstattung sämtlicher Auslagen, Gebühren und Fremdkosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallen (z.B. amtliche Gebühren, Porti, externe Softwarelizenzen, Drittleistungen).
11.4 Pauschal- oder Fixpreisvereinbarungen decken nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen ab. Mehraufwand oder Zusatzleistungen werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet.
11.5 Kostenschätzungen beruhen auf den anfänglich zur Verfügung gestellten Informationen und sind nicht verbindlich, sofern kein verbindliches Kostendach oder Fixpreis schriftlich vereinbart wurde.
11.6 Treuhandly ist berechtigt, angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen zu verlangen sowie Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu stellen. Treuhandly kann die weitere Leistungserbringung von der vollständigen Zahlung verlangter Vorschüsse/ Zwischenrechnungen abhängig machen.
12. Zahlungsbedingungen, Verzug, Leistungsverweigerung, Zurückbehaltungsrecht
12.1 Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung in Verzug.
12.2 Ab Verfalltag schuldet der Kunde Verzugszinsen von 5% p.a., soweit zulässig. Treuhandly ist berechtigt, angemessene Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen.
12.3 Bei Zahlungsverzug ist Treuhandly berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise zu sistieren. Treuhandly gerät dadurch nicht in Verzug. Vereinbarte Termine verlängern sich angemessen.
12.4 Treuhandly ist – soweit gesetzlich zulässig – berechtigt, Arbeitsergebnisse und Unterlagen zurückzubehalten, bis sämtliche fälligen Forderungen beglichen sind (Zurückbehaltungsrecht).
12.5 Mehrere Kunden haften gegenüber Treuhandly solidarisch, sofern sie gemeinsam Auftraggeber sind.
13. Beanstandungen / Rügepflicht / Nachbesserung
13.1 Beanstandungen bezüglich der Leistungserbringung sind vom Kunden umgehend schriftlich zu rügen.
13.2 Treuhandly ist eine angemessene Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
13.3 Unterlässt der Kunde eine Rüge innert angemessener Frist, gelten Arbeitsergebnisse als genehmigt, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
14. Haftung
14.1 Treuhandly haftet gegenüber dem Kunden bei rechtswidrigem Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
14.2 In allen anderen Fällen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – beschränkt auf maximal die doppelte Höhe des Honorars, welches Treuhandly dem Kunden für Leistungen in den 12 Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis für den betroffenen Auftrag in Rechnung gestellt hat. Bei Einzelaufträgen beschränkt sich die Haftung auf maximal die doppelte Höhe des für den Einzelauftrag vereinbarten Honorars.
14.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn sowie für indirekte, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
14.4 Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, ist Treuhandly von einer Haftung befreit bzw. die Haftung reduziert sich entsprechend. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere Verletzungen der Mitwirkungspflichten sowie verspätete/unvollständige Unterlagen, fehlende Freigaben oder fehlerhafte Angaben.
14.5 Treuhandly übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Schäden, welche durch Ausfälle/Fehlfunktionen von Drittanbietern oder elektronischen Lösungen entstehen, soweit gesetzlich zulässig.
15. Höhere Gewalt
15.1 Bei höherer Gewalt (Ereignisse ausserhalb der zumutbaren Kontrolle der Parteien, z.B. Naturereignisse, Krieg, Streik, Pandemien, längere Ausfälle von IT/Cloud-Infrastruktur, behördliche Massnahmen) ist die betroffene Partei für die Dauer und den Umfang der Behinderung von ihren Leistungspflichten befreit und nicht schadenersatzpflichtig.
15.2 Nach Wegfall der höheren Gewalt werden die vertraglichen Pflichten wieder aufgenommen. Dauert die höhere Gewalt über eine längere Zeit an, können beide Parteien eine angemessene Lösung vereinbaren oder das Vertragsverhältnis beenden.
16. Besondere Bestimmungen für Steuerdienstleistungen
16.1 Die vollständige und wahrheitsgetreue Deklaration von Einkommen, Vermögen und sämtlichen relevanten Sachverhalten liegt in jedem Fall in der Verantwortung des Kunden.
16.2 Treuhandly erstellt Steuererklärungen und Eingaben auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen. Für nicht deklarierte oder falsch deklarierte Sachverhalte aufgrund unvollständiger/fehlerhafter Kundenangaben übernimmt Treuhandly keine Haftung.
16.3 Die Einhaltung gesetzlicher Fristen setzt die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus. Bei verspäteter Lieferung von Unterlagen kann Treuhandly die fristgerechte Einreichung nicht garantieren.
17. Besondere Bestimmungen für Treuhanddienstleistungen / Kundenbuchhaltungen
17.1 Treuhandly führt grundsätzlich keine Abschlussprüfung (Revision) oder Review nach Prüfungsstandards durch, ausser dies ist ausdrücklich als Prüfauftrag vereinbart.
17.2 Treuhandly verarbeitet die vom Kunden gelieferten Informationen zur Buchführung, ohne diese zu prüfen oder kritisch im Detail zu hinterfragen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
17.3 Die Buchhaltung und daraus abgeleitete Auswertungen basieren auf den Instruktionen und Unterlagen des Kunden. Der Kunde bleibt verantwortlich für:
die materielle Richtigkeit der Geschäftsvorfälle, vollständige Belegführung, interne Freigaben und Zahlungsfreigaben, die rechtzeitige Information über ausserordentliche Sachverhalte (z.B. Darlehen, Privatanteile, ausländische Umsätze, Subventionen).
18. Vertragsdauer, Kündigung und Folgen
18.1 Das Vertragsverhältnis endet durch vollständige Erbringung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf einer vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung.
18.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien grundsätzlich jederzeit schriftlich gekündigt werden.
18.3 Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen sowie angefallene Auslagen zu vergüten, unabhängig davon, ob dem Kunden bereits Arbeitsergebnisse übergeben wurden.
18.4 Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit, ist der kündigende Teil verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, soweit dies nach schweizerischem Recht vorgesehen ist.
18.5 Für aus der Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehenden Infrastruktur-, Export-, Archivierungs- und Übergabeaufwände ist Treuhandly berechtigt, eine Vergütung nach Aufwand zu verrechnen (z.B. Datenexport, Ordnerstruktur, Übergabedossier, Abschlussarbeiten).
19. Unterlagen, Daten, Aufbewahrung, Übergabe
19.1 Bei Beendigung des Auftrags hat der Kunde grundsätzlich Anspruch auf Rückgabe der Unterlagen und Informationen des Kunden, soweit sie sich infolge der Leistungserbringung bei Treuhandly befinden. Die Rückgabe kann in digitaler Form erfolgen.
19.2 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten. Treuhandly ist zur Dokumentation der Leistungserbringung berechtigt, Kopien von Unterlagen aufzubewahren.
19.3 Ohne spezifischen Auftrag trifft Treuhandly keine allgemeine Pflicht, sämtliche Geschäftsdokumente des Kunden zu archivieren oder die für die Geschäftstätigkeit des Kunden erforderlichen Dokumente vollständig zu erstellen und zu prüfen. Ohne einen solchen spezifischen Auftrag bleibt der Kunde für Archivierung und Vollständigkeit seiner Dokumente verantwortlich.
20. Datenschutz
20.1 Treuhandly verpflichtet sich, Personendaten in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Datenschutzrecht zu verarbeiten. Die Datenschutzerklärung von Treuhandly bildet integrierenden Bestandteil dieser AGB.
20.2 Übergibt der Kunde Treuhandly Personendaten Dritter, sichert der Kunde zu, dass diese Personendaten gesetzeskonform beschafft wurden und die betroffenen Personen über die Weitergabe informiert wurden und – soweit erforderlich – zugestimmt haben.
20.3 Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.
21. Änderungen der AGB
21.1 Treuhandly kann diese AGB jederzeit anpassen. Für neue Aufträge gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen AGB. Für laufende Mandate gelten neue AGB, sofern Treuhandly die Anpassungen mitteilt und der Kunde nicht innert angemessener Frist schriftlich widerspricht, soweit rechtlich zulässig.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
22.1 Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Treuhandly und dem Kunden unterstehen schweizerischem Recht, insbesondere den Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts.
22.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Treuhandly GmbH.